Katzen gehören zu den beliebtesten Haustieren – besonders in Mietwohnungen. Sie sind leise, sauber und lassen sich gut an das Leben in Innenräumen anpassen. Trotzdem herrscht oft Unsicherheit: Darf man in einer Mietwohnung überhaupt eine Katze halten? Und wann darf ein Vermieter die Katzenhaltung verbieten?
🏠 Grundsätzlich gilt: Katzenhaltung ist erlaubt – mit Ausnahmen
In den meisten Fällen dürfen Mieter:innen eine oder mehrere Katzen halten, denn laut Rechtsprechung handelt es sich dabei um eine „übliche Haustierhaltung“, die grundsätzlich erlaubt ist. Eine generelle Verbotsklausel im Mietvertrag, die Haustiere pauschal ausschließt, ist meist unwirksam.
Anders sieht es aus, wenn besondere Umstände vorliegen:
Zum Beispiel, wenn andere Mieter:innen beeinträchtigt werden – etwa durch starke Gerüche, Lärm oder allergische Reaktionen. Auch Verletzungen der Hausordnung oder Verwilderung von Katzen im Treppenhaus oder Garten können ein Grund sein, warum ein Vermieter einschreitet.
🚫 Wann Vermieter die Katzenhaltung verbieten dürfen
Ein Vermieter darf nicht willkürlich „Nein“ sagen. Ein Verbot ist nur dann gerechtfertigt, wenn nachweislich Störungen oder Gefahren entstehen – zum Beispiel,
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wenn Katzen regelmäßig das Treppenhaus verunreinigen,
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wenn sie in Nachbarwohnungen eindringen,
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oder wenn mehrere Katzen ohne ausreichenden Platz gehalten werden.
In solchen Fällen kann der Vermieter verlangen, dass die Katzenhaltung eingeschränkt oder beendet wird.
🧾 Meldepflicht gegenüber dem Vermieter
In vielen Fällen ist es sinnvoll, den Vermieter vorab zu informieren, selbst wenn keine ausdrückliche Genehmigungspflicht besteht. Das zeigt Rücksichtnahme und kann spätere Missverständnisse vermeiden.
Wer eine Katze neu einziehen lässt, sollte kurz mitteilen, wie die Haltung erfolgt (z. B. reine Wohnungskatze, keine Freigänger, saubere Katzenhaltung).
🐈 Wohnungskatzen sind kein Problem – solange sie gut gehalten werden
Die gute Nachricht: In der Praxis werden Wohnungskatzen meist problemlos geduldet. Solange keine Schäden oder Belästigungen entstehen, haben Mieter:innen nichts zu befürchten. Wer seine Katze liebevoll hält, regelmäßig reinigt und auf Nachbarn achtet, hat rechtlich kaum Schwierigkeiten zu erwarten.
🌿 Tipp: So vermeidest du Ärger mit dem Vermieter
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Sprich offen über deine Katzenhaltung – Transparenz hilft immer.
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Achte auf Sauberkeit in Treppenhaus und Gemeinschaftsflächen.
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Vermeide Geruchsbelästigung durch häufiges Reinigen des Katzenklos.
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Sorge für ausreichend Platz und Beschäftigung, um Kratzspuren und Langeweile zu vermeiden.
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Halte Hausregeln ein – z. B. keine Tiere in Gemeinschaftsräumen.
Fazit
Katzenhaltung in der Mietwohnung ist in der Regel rechtlich erlaubt, solange Rücksicht genommen und keine erheblichen Störungen verursacht werden. Wer offen kommuniziert und auf ein harmonisches Miteinander achtet, kann seine Katze auch in einer Mietwohnung glücklich und stressfrei halten.


